Sicherheit im Behindertentransport

Tagung vom 30.10.1999 in Safenwil

Anforderungen an die Ausrüstung von Fahrzeugen / Vorschriften

Vorbemerkung: Grundsätzlich geht es beim Begriff «Behindertentransport» um die Mobilität von Menschen mit einer Behinderung, ob mit oder ohne Rollstuhl und unabhängig vom Alter. Anderseits sind nicht alle Behinderten im IV-Sinne auch zwingend mobilitätsbehindert. An der Tagung in Safenwil ging es schwerpunktmässig um die Sicherheit bei Rollstuhltransporten . Es liegt auf der Hand, dass die Sicherheit im Behindertentransport aber noch weitere Aspekte und Einflussfaktoren beinhaltet, die an dieser Tagung (noch) nicht behandelt werden konnten.

Vorschriften in der Schweiz

Gemäss Verordnung vom 19.06.1995 über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) sind für alle nach vorn gerichteten Sitze in Motorwagen zum Personen- und Sachentransport Sicherheitsgurten vorgeschrieben. Da nun aber nach ständiger Praxis Rollstühle nicht als Fahrzeugsitze betrachtet werden, bestehen für Plätze, auf welchen Personen in Rollstühlen mitgeführt werden, keine spezifischen technischen Anforderungen bezüglich Sicherheitsgurten oder Verankerungen. Es besteht lediglich die allgemein gültige Vorschrift, dass Mitfahrende nicht gefährdet werden dürfen. Das heisst für Fahrzeuge des Behindertentransportes, dass sie so eingerichtet werden müssen, dass die Rollstühle ?zweckmässig" fixiert werden können. Weitergehende Vorschriften wurden bisher nicht ins Auge gefasst, weil mit der bestehenden Regelung z.B. behinderte Personen auch durch Familienmitglieder und Freunde transportiert werden können, die ihre Fahrzeuge mit vertretbarem Aufwand entsprechend anpassen. Zudem ist zu beachten, dass die Prüfung von Sicherheitsgurten und besonders von Verankerungspunkten aufwendig und teuer ist und schnell einmal die Kosten des eigentlichen Umbaus übersteigen. Die Prüfungen durch die zuständigen Strassenverkehrsämter ist nach heutiger Praxis recht rudimentär (weil aufwendig) und von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich.

EU-Richtlinien

Hier spricht man von sog. "Rückhaltesystemen", ebenfalls für Sitze, nicht für Rollstühle. Bei Tests muss ein solches Rückhaltesystem einen Frontalaufprall auf ein festes Hindernis bei 50 km/h verkraften können; d.h. bei über 50 km/h könnte das Ganze ?davonfliegen". Neu eingeführt wird eine DIN-Norm (per 1.1.2000); diese sieht ein 4-Punkt-Gurt-System vor, dass mechanisch mit dem Rollstuhl verbunden wird. Beschrieben sind Verankerungssysteme links oder rechts im Fahrzeug, nicht aber in der Mitte. Zur Verankerung braucht es u.a. am Rollstuhl einen sog. "Kraftknoten", über den die Gurtensysteme laufen und der die entstehenden Kräfte auffangen soll. Bei Rollstuhl- Herstellern ist dieses Adaptersystem noch kaum bekannt. Dies lässt den Schluss zu, dass mittelfristig der Rollstuhl weiterhin das schwächste Glied in der Kette ist; dies gilt z.B. für ältere Modelle, aber zunehmend auch für moderne (Sport-) Rollstühle in Leichtbauweise. Hier gibt es auch keine entsprechenden Vorschriften.

Unfallstatistiken

In der Schweiz und im übrigen Europa sind kaum brauchbare statistische Angaben über Unfälle mit Rollstuhltransporten erhältlich. Einzig in den USA wurden solche Statistiken systematisch erstellt. Dabei zeigte es sich, dass nur ca. 1/3 aller Unfälle in denen Personen im Rollstuhl betroffen sind, ihre Ursache in ungenügender Sicherung haben. Allerdings ist auch festzustellen, dass im Vergleich zu den übrigen Unfällen im Strassenverkehr (mit Verletzten und/oder Toten) die Unfälle mit Rollstuhlfahrern nur gerade 4 Promille ausmachen. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass es sehr wenig Unfälle im Strassenverkehr gibt, in denen Rollstuhlbenutzer zu Schaden kommen.

Blick zum öV

Hier gibt es noch weniger klare Vorschriften als beim privaten Verkehr. In der EU z.B. gibt es einzig die ?Empfehlungen" der Generaldirektion Verkehr, die unter anderem darin bestehen, den Rollstuhlbenutzer aufzufordern, während der Fahrt im öffentlichen Verkehrsmittel die Bremsen anzuziehen. Es liegt auf der Hand, dass weitergehende Vorschriften hier noch massivere Kostenfolgen nach sich ziehen würden als bei Privatfahrzeugen.

Rückhaltesystem Projekt CP-Stiftung

Ausgangslage dieses Projekts ist die Tatsache, dass sowohl bei den Sicherheitssystemen als auch bei den Normen ein gewisser Handlungsbedarf besteht.

Zielsetzungen
Zielsetzung des Projekts ist es in erster Linie, ein Rückhaltesystem für Rollstühle zu entwickeln, dass Sicherheits- und Handlings-Anforderungen genügt. Ein Pflichtenheft umfasst u.a. folgende Punkte:

Die Idee ist, dass das System längs im Fahrzeug auf Alu-Schienen montiert wird. Der Rollstuhl soll dann in Fahrtrichtung befestigt werden. Die Alu-Schienen können auch für die Montage von normalen Sitzen verwendet werden. Wichtig: die Alu-Schienen müssen gut montiert werden, sonst gibt es schon hier einen Schwachpunkt.

Tests
Ein erstellter Prototyp für Normal-Rollstühle wurde durch die Firma DTC getestet und hielt der Belastung bei 50 km/h stand. Für Elektro-Rollstühle fehlt gegenwärtig ein entsprechendes System (Option 2. Phase des Projekts). Der Prototyp wiegt ca. 30 kg. Kosten: Schätzungsweise zwischen Fr. 1'000.-- und 2'000.-- (je nach Umlage Entwicklungskosten, evtl. Subventionen etc.). Dazu kommen noch die Kosten für den Einbau der Verankerung (Schienen etc.).

Stand Projekt
Der neueste Prototyp hat gute Messwerte und soll voraussichtlich im Frühjahr 2000 auf den Markt kommen. Abnehmer könnten v.a. professionelle Taxiunternehmen sein, aber auch Institutionen und evtl. private Fahrzeughalter.

Diskussion

Haftungsfragen / Versicherungen

Bei einer Uebersicht über alle möglichen Arten von Versicherungen, die zum Teil obligatorisch (Haftpflicht), zum Teil fakultativ sind (Voll- und Teilkasko, Insassenversicherung, Betriebshaftpflicht), zeigte sich, dass insbesondere die Betriebshaftpflichtversicherung für Behindertentransportdienste sehr zu empfehlen ist, weil sie jeweils individuell auf die spezifischen Risiken des einzelnen Betriebes zugeschnitten wird. So können Personen - und Sachrisiken gezielt versichert werden. Die ?Gretchen-Frage" nach der Haftung und nach den Folgen für den Transporteur bei einem Unfall, wo die betreffende Person nicht angegurtet war, ist deshalb schwierig zu beantworten, weil das Ganze sowohl straf- als auch zivilrechtlich angesehen werden muss.

Ausbildungskonzept handi-cab suisse

Neben den technischen und rechtlichen Aspekten der Sicherheit waren sich die Teilnehmer der Tagung vom 30.10.1999 einig, dass insbesondere der Ausbildung der Chauffeure eine grosse Beachtung geschenkt werden muss. Neben verschiedenen Aus- und Weiterbildungsmodulen zu speziellen Themen plant handi-cab suisse dehalb in einem ersten Schritt einen Grundkurs , der die wichtigsten Kenntnisse vermitteln soll und der z.B. auch dezentral in verschiedenen Regionen der Schweiz (auch in Eigenregie der Fahrdienste) durchgeführt werden kann.

Zusammenfassung

Die Veranstaltung zeigte deutlich, dass zur Zeit kein kombiniertes Rollstuhl- und Personen-Rückhaltesystem zur Verfügung steht, dass sowohl der enormen Vielfalt und den Konstruktionsunterschieden der Rollstühle gerecht werden könnte, als auch alle Bedürfnisse des täglichen Einsatz bei Behindertentransportdiensten abdecken würde. Verschiedene unterschiedliche Lösungsansätze sind wohl im Entwicklungsstadium, aber noch weit entfernt von einem praktikablen «Einheitssystem». Neben der Problematik der Befestigung und Sicherung der RollstuhlfahrerInnen und der weiteren aktiven Beobachtung der Entwicklung in diesem Bereich waren sich die Anwesenden einig, dass eine solide und einheitliche Grundausbildung der Fahrerinnen und Fahrer ebenso wichtig wie wünschenswert ist. Deshalb wird der Dachverband «handi-cab suisse»   speziell in diesem Sektor in naher Zukunft ein entsprechendes Ausbildungsangebot und -Konzept anbieten. Neben diesem theoretischen Teil konnten in einer kleinen "Ausstellung" verschiedene im Einsatz stehenden Rollstuhlbefestigungs-Systemen gezeigt werden.