AM 23.9.2020 hat die Nationalrätin Franziska Roth ein Postulat eingereicht, welches den Bundesrat aufforderte «aufzuzeigen, wie die Angebotslücken der Behindertenfahrdienste ergänzt werden müssen, damit das in der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) verankerte Recht von Menschen mit Behinderungen auf persönliche Mobilität mit grösstmöglicher Unabhängigkeit gesetzgeberisch umgesetzt und praktisch eingelöst werden kann»

Die Antwort des Bundesrates können Sie direkt unter folgendem Link nachlesen: