Verband
VORSTAND
MARKUS SCHNEITER
PRÄSIDENT | PRESIDENT
Kassier, Ausbildung | Caissier, Formation
IVB Behindertenselbsthilfe beider Basel
Schlossgasse 11
CH – 4102 Binningen
T: +41 61 426 98 00
E-Mail
ALEX DIPIETRO
MITGLIED | MEMBRES
STATUTEN
1. Name, Sitz und Zweck
Unter dem Namen handi-cab suisse besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff des schweizerischen Zivilgesetzbuches. Er ist konfessionell neutral und parteipolitisch unabhängig. Der Sitz des Vereins befindet sich am Ort der Geschäftsstelle.
Ziel / Zweck
a) er ist die zentrale Drehscheibe im Sinne von Koordination und Vereinheitlichung der angeschlossenen Mitglieder
b) er setzt sich für die bedarfsgerechte Mobilität der behinderten und betagten Menschen ein
c) er setzt sich für eine CH-weite Optimierung des Transport-Angebotes für behinderte und betagte Menschen ein
d) er unterstützt sämtliche angeschlossenen Mitglieder in Bezug auf Professionalisierung und wirtschaftliches Denken
e) er kooperiert mit Bund, Kantonen und schweizerischen Behinderten- und Betagten-Organisationen
f) er verfolgt keinerlei Erwerbszweck und vertritt keine Partikularinteressen
2. Mitgliedschaft
Mitglieder: (Mitglied 1, Mitglied 2)
Mitglieder sind juristische oder natürliche Person, die schwerpunktmässig im Transport für behinderte und betagte Menschen tätig sind.
Jedes Mitglied ist verpflichtet, den Statuten, den Anordnungen des Vorstandes sowie den Vereinsbeschlüssen nachzuleben und nach besten Kräften zur Förderung des Vereins beizutragen.
Gönnermitglied:
Gönnermitglieder sind juristische oder natürliche Personen ohne Stimmrecht.
Die Stimmrechte der Mitglieder werden nach folgendem Schlüssel zugeteilt:
Mitglied 1: bis 20’000 Fahrten/Jahr 1 Stimme
Mitglied 2: über 20’000 Fahrten/Jahr 2 Stimmen
3. Organisation
Die Organe des Vereins sind:
a) Mitgliederversammlung
b) Vorstand
3.a) Die Mitgliederversammlung (MV)
Die ordentliche MV findet mindestens alle 3 Jahre statt. Die MV ist berechtigt, über sämtliche Punkte, welche nicht durch Gesetz oder Statuten festgelegt sind, zu bestimmen.
Die Einladung zur MV muss zusammen mit der Traktandenliste und der Rechnung mindestens drei Wochen vor Abhaltung derselben sämtlichen Mitgliedern zugestellt werden.
Die Traktanden der MV sind vom Vorstand vorzubereiten. Anträge der Mitglieder sind spätestens zwei Wochen vor der MV schriftlich einzureichen.
Ausserordentliche Mitgliederversammlungen können vom Vorstand oder müssen durch diesen auf Begehren von mind. 1/5 der Mitglieder einberufen werden.
Die MV wählt alle drei Jahre den Präsidenten und die Mitglieder des Vorstands. Alle sind wiederwählbar. Der Vorstand konstituiert sich selbst.
Die MV ist immer beschlussfähig und es entscheidet die Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Präsident.
Ausnahmen:
1. Statutenänderungen müssen von 2/3 der Anwesenden genehmigt werden.
2. Die Auflösung des Vereins kann nur durch Beschluss von 2/3 aller anwesenden Mitglieder erfolgen.
Ein allfälliges Vereinsvermögen muss bei einer Auflösung zwingend für einen Nachfolge-verein oder für Behindertenfahrdienste der Schweiz eingesetzt werden.
Eine ordentliche (eingeschränkte) Revision kann auf Verlangen der Mitglieder angeordnet werden. Die MV kann anstelle von Revisoren auch eine professionelle Revisionsstelle damit beauftragen.
Die MV wird vom Präsidenten oder dem Vizepräsidenten geleitet. Die Abstimmungen und Wahlen erfolgen offen, sofern nicht laut Art. 67 ZGB geheime Wahlen oder Abstimmungen verlangt werden.
3.b) Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens drei bis maximal sieben Mitgliedern und setzt sich wie folgt zusammen; wobei die Sprachregionen nach Möglichkeit berücksichtigt werden sollen:
Präsident / Vizepräsident / Kassier
Der Präsident wird von der MV bestimmt, ansonsten konstituiert sich der Vorstand selbst. Alle sind wiederwählbar. Bei Bestehen einer Geschäftsstelle nimmt der Geschäftsleiter mit beratender Stimme an den Vorstandssitzungen teil.
Der Vorstand ist für die abschliessende Behandlung aller Geschäfte zuständig, deren Erledigung nicht durch Gesetz oder Statuten einem anderen Organ vorbehalten sind.
Der Vorstand kann Ausschüsse, Kommissionen sowie eine Geschäftsstelle/ein Sekretariat einsetzen. Diese sind keine Organe des Vereins.
Der Präsident oder der Vizepräsident zeichnen rechtsgültig für den Verein kollektiv mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
3.c) Kommissionen
Die Aufgaben und Kompetenzen von Kommissionen werden durch den Vorstand genau umrissen.
3.d) Geschäftsstelle/Sekretariat
Die Aufgaben und Pflichten der Geschäftsstelle werden vom Vorstand genau umschrieben und in einem verbindlichen Pflichtenheft festgehalten. Der Vorstand wählt – aufgrund dieses Pflichtenheftes eine Sekretärin / einen Sekretär. Die Sekretärin / der Sekretär führt die Geschäftsstelle des Verbandes in enger Zusammenarbeit mit dem Vorstand. Sie / er dient als Koordinationsstelle zu den einzelnen Mitgliedern, zu den Behörden, ist Auskunftsbüro und führt das Sekretariat von Vorstand und der MV.
4. Finanzen
Das Kapital des Dachverbandes setzt sich zusammen aus den Mitgliederbeiträgen, Zuwendungen und Spenden. Der Vorstand unterbreitet vorgängig (Traktandenliste) der MV einen Vorschlag über die Höhe des Mitgliederbeitrages. Der Mitgliederbeitrag wird an der MV bestimmt.
5. Haftung
Der Dachverband haftet nur mit seinem eigenen Vermögen. Persönliche Haftung sämtlicher Mitglieder für die Verpflichtung des Dachverbandes ist ausgeschlossen. Der Dachverband haftet nicht für die Verbindlichkeiten seiner Mitglieder.
6. Eintritt / Austritt / Ausschluss
Der Eintritt kann jederzeit beantragt werden. Der Vorstand berät die Anmeldungen und beschliesst provisorisch über die Aufnahme von Mitgliedern. Die MV entscheidet definitiv. Der Austritt erfolgt immer auf Ende Jahr und muss dem Vorstand vorher schriftlich mitgeteilt werden. Ausschlüsse von Mitgliedern erfolgen durch den Vorstand. Es besteht ein Rekursrecht an die MV.
7. Inkrafttreten
Gegründet 03. Nov. 1998 in Bern.
Diese Statuten wurden an der MV vom 19. Mai 2014 genehmigt und ersetzen die Statuten vom 13. Juni 2007.
Zürich, den 19. Mai 2014
Der Präsident:
Christian Roth
Ein Mitglied des Vorstands:
Daniel Dicke
BEITRITT
«handi-cab suisse» vertritt als Verband die Interessen der Behindertentransportdienste in der ganzen Schweiz. Ziel ist die Optimierung und Koordinierung der Angebote sämtlicher Behindertenfahrdienste, im Sinne einer bedarfsgerechten Mobilität für behinderte und betagte Menschen. Insbesondere unterstützt «handi-cab suisse» seine Mitglieder in Fragen der Ausbildung, Sicherheit, Qualitätsverbesserung und Wirtschaftlichkeit. Weiter ist der Verband Sprachrohr gegenüber Behörden und nimmt an Vernehmlassungen teil. Er kooperiert zudem mit den verschiedenen Behindertenorganisationen. Mitglieder sind Behindertenfahrdienste aller Art, vom Freiwilligenfahrdienst über den Rotkreuzfahrdienst bis hin zum professionellen städtischen Behindertentransport.
Wir unterscheiden folgende Mitgliedertypen:
„Mitglied 1“ sind Fahrdienste/Firmen (juristische Personen) welche jährlich bis 20’000 Transporte für Menschen mit Behinderungen durchführen.
Der Jahresbeitrag beträgt CHF 250.00
„Mitglied 2“ sind Fahrdienste/Firmen (juristische Personen) welche jährlich über 20’000 Transporte für Menschen mit Behinderungen durchführen.
Der Jahresbeitrag beträgt CHF 500.00
„Gönner“ sind Personen / Firmen welche die Arbeit von handi-cab suisse finanziell unterstützen.
Der Jahresbeitrag beträgt CHF 100.00
MITGLIEDER
Aargovia Taxi GmbH
Bruggerstrasse 194
5400 Baden
Tel: 056 288 22 22
Fax: 056 282 26 36
E-Mail
BETAX Mobilität für Behinderte
Stöckackerstrasse 60
3018 Bern 14
Tel: 031 990 30 80
Fax: 031 990 30 95
E-Mail
EasyCab AG - einfach mobil
Meriedweg 7 / Postfach 179
3172 Niederwangen b. Bern
Tel: 031 302 35 40
Fax: 031 302 35 80
E-Mail
Herold Taxi AG
Poststrasse 11
9000 St. Gallen
Tel: 071 222 27 77
E-Mail
INVA-Mobil
Grabackerstrasse 6
4500 Solothurn
Tel: 032 622 88 50
E-Mail
IVB Behindertenselbsthilfe beider Basel
Schlossgasse 11
4102 Binningen
Tel: 061 426 98 00
E-Mail
Lichtensteiner Behinderten Verband LBV
Wiesengass 17
9494 Schaan
Tel: 004233900515
E-Mail
LU TIXI Rollstuhltaxi Luzern
Ebenaustrasse 22
6048 Horw
Tel: 041 240 37 37
E-Mail
MedPegasus-Transport GmbH
Stöckackerstrasse 30
4142 Münchenstein
Tel: 061 521 50 00
E-Mail
Rollstuhl Tixi Russwil / Sursee
St. Ottilienstrasse 37
6018 Butisholz
Tel: 0848 849 477
E-Mail
Rols Dienstleistungen
Bachtalen 1
6020 Emmenbrücke
Tel: 041 280 80 77
E-Mail
Silber Tixi GmbH
Wassergrabe 14
6210 Sursee
Mob: 041 552 12 12
E-Mail
Steinemann Kleinbus AG
Ebnatring 23
8200 Schafhauser
Tel: 052 635 35 35
E-Mail
Stiftung Behindertentransport Kanton Bern
Schwarztorstrasse 32
3000 Bern 14
Tel: 031 387 55 65
E-Mail
Stiftung ProMobil Zürich
Gasometerstrasse 9
8005 Zürich
Tel: 044 278 90 00
E-Mail
TIXI Seetal
Hohenrainstrasse 2
6280 Hochdorf
Tel: 041 914 22 22
Fax: 041 914 22 23
E-Mail
TIXI Zürich
Letzigraben 89
8003 Zürich
Tel: 044 404 13 80
E-Mail
Verein Glarner Rollstuhltaxi
Egglistrasse 5
8762 Sool (GL)
Tel: 079 212 54 18
E-Mail
Verein TIXI Aargau
Almüsenacherstrasse 4
5506 Mägenwil
Tel.: 056 406 13 63
E-Mail
Vereinigung Wunschambulanz
Leutschenbachstrasse 95
8050 Zürich
Mob: 079 342 41 63
E-Mail
VRRL Verein Rollstuhl-Fahrdienst Region Lenzburg
Ringstrasse West 19
5600 Lenzbrug
Tel: 062 891 40 25
Mob: 079 340 19 15
E-Mail
yourmile AG Kloten
Steinackerstrasse 5
8302 Kloten
Tel: 044 777 77 88
Aargovia Taxi GmbH
Bruggerstrasse 194
5400 Baden
Tel: 056 288 22 22
Fax: 056 282 26 36
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BETAX Mobilität für Behinderte
Stöckackerstrasse 60
3018 Bern 14
Tel: 031 990 30 80
Fax: 031 990 30 95
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EasyCab AG - einfach mobil
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3172 Niederwangen b. Bern
Tel: 031 302 35 40
Fax: 031 302 35 80
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Herold Taxi AG
Poststrasse 11
9000 St. Gallen
Tel: 071 222 27 77
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INVA-Mobil
Grabackerstrasse 6
4500 Solothurn
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Lichtensteiner Behinderten Verband LBV
Wiesengass 17
9494 Schaan
Tel: 004233900515
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LU TIXI Rollstuhltaxi Luzern
Ebenaustrasse 22
6048 Horw
Tel: 041 240 37 37
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MedPegasus-Transport GmbH
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4142 Münchenstein
Tel: 061 521 50 00
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6018 Butsiholz
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6020 Emmenbrücke
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Steinemann Kleinbus AG
Ebnatring 23
8200 Schafhausen
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Stiftung Behindertentransport Kanton Bern
Schwarztorstrasse 32
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8005 Zürich
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6280 Hochdorf
Tel: 041 914 22 22
Fax: 041 914 22 23
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VRRL Verein Rollstuhl-Fahrdienst Region Lenzburg
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Tel.: 062 891 40 25
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