Verband

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VORSTAND

MARKUS SCHNEITER

PRÄSIDENT | PRESIDENT

Kassier, Ausbildung | Caissier, Formation

IVB Behindertenselbsthilfe beider Basel
Schlossgasse 11
CH – 4102 Binningen

T: +41 61 426 98 00
E-Mail

ALEX DIPIETRO

MITGLIED | MEMBRES

Beistzer

easycab medical
Meriedweg 7
CH – 3172 Niederwangen BE

T: +41 31 302 35 40
E-Mail

RONALD LIECHTI

VIZE-PRÄSIDENT | VICE-PRÉSIDENT

 

Stiftung Behindertentransport Kanton BE
Schwarztorstrasse 32
CH – 3000 Bern 14

T: +41 31 387 55 65
E-Mail

RIZA KIKAJ

MITGLIED | MEMBRES

 

Beisitzer

E-Mail

LORIN AEBI

MITGLIED | MEMBRES

Beisitzer

BETRADI AG
Beitenwil 150
CH – 3113 Rubigen BE

T: +41 31 711 22 11
E-Mail

KOKULAN VIVEKANANTHAN

MITGLIED | MEMBRES

Beisitzer

easycab medical
Meriedweg 7
CH – 3172 Niederwangen BE

T: +41 31 302 35 40
E-Mail

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STATUTEN

1. Name, Sitz und Zweck

Unter dem Namen handi-cab suisse besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff des schweizerischen Zivilgesetzbuches. Er ist konfessionell neutral und parteipolitisch unabhängig. Der Sitz des Vereins befindet sich am Ort der Geschäftsstelle.

Ziel / Zweck

a) er ist die zentrale Drehscheibe im Sinne von Koordination und Vereinheitlichung der angeschlossenen Mitglieder
b) er setzt sich für die bedarfsgerechte Mobilität der behinderten und betagten Menschen ein
c) er setzt sich für eine CH-weite Optimierung des Transport-Angebotes für behinderte und betagte Menschen ein
d) er unterstützt sämtliche angeschlossenen Mitglieder in Bezug auf Professionalisierung und wirtschaftliches Denken
e) er kooperiert mit Bund, Kantonen und schweizerischen Behinderten- und Betagten-Organisationen
f) er verfolgt keinerlei Erwerbszweck und vertritt keine Partikularinteressen

2. Mitgliedschaft

Mitglieder: (Mitglied 1, Mitglied 2)
Mitglieder sind juristische oder natürliche Person, die schwerpunktmässig im Transport für behinderte und betagte Menschen tätig sind.

Jedes Mitglied ist verpflichtet, den Statuten, den Anordnungen des Vorstandes sowie den Vereinsbeschlüssen nachzuleben und nach besten Kräften zur Förderung des Vereins beizutragen.

Gönnermitglied:
Gönnermitglieder sind juristische oder natürliche Personen ohne Stimmrecht.

Die Stimmrechte der Mitglieder werden nach folgendem Schlüssel zugeteilt:
Mitglied 1: bis 20’000 Fahrten/Jahr 1 Stimme
Mitglied 2: über 20’000 Fahrten/Jahr 2 Stimmen

3. Organisation

Die Organe des Vereins sind:

a) Mitgliederversammlung
b) Vorstand

3.a) Die Mitgliederversammlung (MV)

Die ordentliche MV findet mindestens alle 3 Jahre statt. Die MV ist berechtigt, über sämtliche Punkte, welche nicht durch Gesetz oder Statuten festgelegt sind, zu bestimmen.

Die Einladung zur MV muss zusammen mit der Traktandenliste und der Rechnung mindestens drei Wochen vor Abhaltung derselben sämtlichen Mitgliedern zugestellt werden.

Die Traktanden der MV sind vom Vorstand vorzubereiten. Anträge der Mitglieder sind spätestens zwei Wochen vor der MV schriftlich einzureichen.

Ausserordentliche Mitgliederversammlungen können vom Vorstand oder müssen durch diesen auf Begehren von mind. 1/5 der Mitglieder einberufen werden.

Die MV wählt alle drei Jahre den Präsidenten und die Mitglieder des Vorstands. Alle sind wiederwählbar. Der Vorstand konstituiert sich selbst.

Die MV ist immer beschlussfähig und es entscheidet die Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Präsident.

Ausnahmen:

1. Statutenänderungen müssen von 2/3 der Anwesenden genehmigt werden.
2. Die Auflösung des Vereins kann nur durch Beschluss von 2/3 aller anwesenden Mitglieder erfolgen.

Ein allfälliges Vereinsvermögen muss bei einer Auflösung zwingend für einen Nachfolge-verein oder für Behindertenfahrdienste der Schweiz eingesetzt werden.

Eine ordentliche (eingeschränkte) Revision kann auf Verlangen der Mitglieder angeordnet werden. Die MV kann anstelle von Revisoren auch eine professionelle Revisionsstelle damit beauftragen.

Die MV wird vom Präsidenten oder dem Vizepräsidenten geleitet. Die Abstimmungen und Wahlen erfolgen offen, sofern nicht laut Art. 67 ZGB geheime Wahlen oder Abstimmungen verlangt werden.

3.b) Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens drei bis maximal sieben Mitgliedern und setzt sich wie folgt zusammen; wobei die Sprachregionen nach Möglichkeit berücksichtigt werden sollen:

Präsident / Vizepräsident / Kassier
Der Präsident wird von der MV bestimmt, ansonsten konstituiert sich der Vorstand selbst. Alle sind wiederwählbar. Bei Bestehen einer Geschäftsstelle nimmt der Geschäftsleiter mit beratender Stimme an den Vorstandssitzungen teil.

Der Vorstand ist für die abschliessende Behandlung aller Geschäfte zuständig, deren Erledigung nicht durch Gesetz oder Statuten einem anderen Organ vorbehalten sind.

Der Vorstand kann Ausschüsse, Kommissionen sowie eine Geschäftsstelle/ein Sekretariat einsetzen. Diese sind keine Organe des Vereins.

Der Präsident oder der Vizepräsident zeichnen rechtsgültig für den Verein kollektiv mit einem weiteren Vorstandsmitglied.

3.c) Kommissionen

Die Aufgaben und Kompetenzen von Kommissionen werden durch den Vorstand genau umrissen.

3.d) Geschäftsstelle/Sekretariat

Die Aufgaben und Pflichten der Geschäftsstelle werden vom Vorstand genau umschrieben und in einem verbindlichen Pflichtenheft festgehalten. Der Vorstand wählt – aufgrund dieses Pflichtenheftes eine Sekretärin / einen Sekretär. Die Sekretärin / der Sekretär führt die Geschäftsstelle des Verbandes in enger Zusammenarbeit mit dem Vorstand. Sie / er dient als Koordinationsstelle zu den einzelnen Mitgliedern, zu den Behörden, ist Auskunftsbüro und führt das Sekretariat von Vorstand und der MV.

4. Finanzen

Das Kapital des Dachverbandes setzt sich zusammen aus den Mitgliederbeiträgen, Zuwendungen und Spenden. Der Vorstand unterbreitet vorgängig (Traktandenliste) der MV einen Vorschlag über die Höhe des Mitgliederbeitrages. Der Mitgliederbeitrag wird an der MV bestimmt.

5. Haftung

Der Dachverband haftet nur mit seinem eigenen Vermögen. Persönliche Haftung sämtlicher Mitglieder für die Verpflichtung des Dachverbandes ist ausgeschlossen. Der Dachverband haftet nicht für die Verbindlichkeiten seiner Mitglieder.

6. Eintritt / Austritt / Ausschluss

Der Eintritt kann jederzeit beantragt werden. Der Vorstand berät die Anmeldungen und beschliesst provisorisch über die Aufnahme von Mitgliedern. Die MV entscheidet definitiv. Der Austritt erfolgt immer auf Ende Jahr und muss dem Vorstand vorher schriftlich mitgeteilt werden. Ausschlüsse von Mitgliedern erfolgen durch den Vorstand. Es besteht ein Rekursrecht an die MV.

7. Inkrafttreten

Gegründet 03. Nov. 1998 in Bern.
Diese Statuten wurden an der MV vom 19. Mai 2014 genehmigt und ersetzen die Statuten vom 13. Juni 2007.

Zürich, den 19. Mai 2014

Der Präsident:
Christian Roth

Ein Mitglied des Vorstands:
Daniel Dicke

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BEITRITT

«handi-cab suisse» vertritt als Verband die Interessen der Behindertentransportdienste in der ganzen Schweiz. Ziel ist die Optimierung und Koordinierung der Angebote sämtlicher Behindertenfahrdienste, im Sinne einer bedarfsgerechten Mobilität für behinderte und betagte Menschen. Insbesondere unterstützt «handi-cab suisse» seine Mitglieder in Fragen der Ausbildung, Sicherheit, Qualitätsverbesserung und Wirtschaftlichkeit. Weiter ist der Verband Sprachrohr gegenüber Behörden und nimmt an Vernehmlassungen teil. Er kooperiert zudem mit den verschiedenen Behindertenorganisationen. Mitglieder sind Behindertenfahrdienste aller Art, vom Freiwilligenfahrdienst über den Rotkreuzfahrdienst bis hin zum professionellen städtischen Behindertentransport.

Wir unterscheiden folgende Mitgliedertypen:

„Mitglied 1“ sind Fahrdienste/Firmen (juristische Personen) welche jährlich bis 20’000 Transporte für Menschen mit Behinderungen durchführen.
Der Jahresbeitrag beträgt CHF 250.00

„Mitglied 2“ sind Fahrdienste/Firmen (juristische Personen) welche jährlich über 20’000 Transporte für Menschen mit Behinderungen durchführen.
Der Jahresbeitrag beträgt CHF 500.00

„Gönner“ sind Personen / Firmen welche die Arbeit von handi-cab suisse finanziell unterstützen.
Der Jahresbeitrag beträgt CHF 100.00

 

Beitrittserklärung herunterladen (pdf / 29,5 KB)

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MITGLIEDER

Aargovia Taxi GmbH

Bruggerstrasse 194
5400 Baden
Tel: 056 288 22 22
Fax: 056 282 26 36
E-Mail

BETAX Mobilität für Behinderte

Stöckackerstrasse 60
3018 Bern 14
Tel: 031 990 30 80
Fax: 031 990 30 95
E-Mail

BETRADI

Trogmattweg 18, Postfach
3506 Grosshöchstetten
Tel: 031 711 22 11
Fax: 031 832 06 43
E-Mail

EasyCab AG - einfach mobil

Meriedweg 7 / Postfach 179
3172 Niederwangen b. Bern
Tel: 031 302 35 40
Fax: 031 302 35 80
E-Mail

Herold Taxi AG

Poststrasse 11
9000 St. Gallen
Tel: 071 222 27 77
E-Mail

INVA-Mobil

Grabackerstrasse 6
4500 Solothurn
Tel: 032 622 88 50
E-Mail

IVB Behindertenselbsthilfe beider Basel

Schlossgasse 11
4102 Binningen
Tel: 061 426 98 00
E-Mail

Lichtensteiner Behinderten Verband LBV

Wiesengass 17
9494 Schaan
Tel: 004233900515
E-Mail

LU TIXI Rollstuhltaxi Luzern

Ebenaustrasse 22
6048 Horw
Tel: 041 240 37 37
E-Mail

Rollstuhl Tixi Russwil / Sursee

St. Ottilienstrasse 37
6018 Butisholz
Tel: 0848 849 477
E-Mail

Rols Dienstleistungen

Bachtalen 1
6020 Emmenbrücke
Tel: 041 280 80 77
E-Mail

Silber Tixi GmbH

Wassergrabe 14
6210 Sursee
Mob: 041 552 12 12
E-Mail

Steinemann Kleinbus AG

Ebnatring 23
8200 Schafhauser
Tel: 052 635 35 35
E-Mail

Stiftung Behindertentransport Kanton Bern

Schwarztorstrasse 32
3000 Bern 14
Tel: 031 387 55 65
E-Mail

Stiftung ProMobil Zürich

Gasometerstrasse 9
8005 Zürich
Tel: 044 278 90 00
E-Mail

TIXI Seetal

Hohenrainstrasse 2
6280 Hochdorf
Tel: 041 914 22 22
Fax: 041 914 22 23
E-Mail

TIXI Zürich

Mühlezelgstrasse 15
8047 Zürich
Tel: 044 404 13 80
Fax: 044 404 13 81
E-Mail

Verein Glarner Rollstuhltaxi

Egglistrasse 5
8762 Sool (GL)
Tel: 079 212 54 18
E-Mail

Verein TIXI Aargau

Almüsenacherstrasse 4
5506 Mägenwil
Tel.: 056 406 13 63
E-Mail

Vereinigung Wunschambulanz

Leutschenbachstrasse 95
8050 Zürich
Mob: 079 342 41 63
E-Mail

VRRL Verein Rollstuhl-Fahrdienst Region Lenzburg

Ringstrasse West 19
5600 Lenzbrug
Tel: 062 891 40 25
Mob: 079 340 19 15
E-Mail

yourmile AG Kloten

Steinackerstrasse 5
8302 Kloten
Tel: 044 777 77 88

E-Mail

Aargovia Taxi GmbH

Bruggerstrasse 194
5400 Baden
Tel: 056 288 22 22
Fax: 056 282 26 36
E-Mail

BETAX Mobilität für Behinderte

Stöckackerstrasse 60
3018 Bern 14
Tel: 031 990 30 80
Fax: 031 990 30 95
E-Mail

BETRADI

Trogmattweg 18, Postfach
3506 Grosshöchstetten
Tel: 031 711 22 11
Fax: 031 832 06 43
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EasyCab AG - einfach mobil

Meriedweg 7 / Postfach 179
3172 Niederwangen b. Bern
Tel: 031 302 35 40
Fax: 031 302 35 80
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Herold Taxi AG

Poststrasse 11
9000 St. Gallen
Tel: 071 222 27 77
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INVA-Mobil

Grabackerstrasse 6
4500 Solothurn
Tel: 032 622 88 50
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IVB Behindertenselbsthilfe beider Basel

Schlossgasse 11
4102 Binningen
Tel: 061 426 98 00
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Lichtensteiner Behinderten Verband LBV

Wiesengass 17
9494 Schaan
Tel: 004233900515
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LU TIXI Rollstuhltaxi Luzern

Ebenaustrasse 22
6048 Horw
Tel: 041 240 37 37
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Rollstuhl Tixi Russwil / Sursee

St. Ottilienstrasse 37
6018 Butsiholz
Tel: 0848 849 477
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Rols Dienstleistungen

Bachtalen 1
6020 Emmenbrücke
Tel: 041 280 80 77
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Silber Tixi GmbH

Wassergrabe 14
6210 Sursee
Mob: 041 552 12 12
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Steinemann Kleinbus AG

Ebnatring 23
8200 Schafhausen
Tel: 052 635 35 35
E-Mail

Stiftung Behindertentransport Kanton Bern

Schwarztorstrasse 32
3000 Bern 14
Tel: 031 387 55 65
E-Mail

Stiftung ProMobil Zürich

Gasometerstrasse 9
8005 Zürich
Tel: 044 278 90 00
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Z

TIXI Seetal

Hohenrainstrasse 2
6280 Hochdorf
Tel: 041 914 22 22
Fax: 041 914 22 23
E-Mail

TIXI Zürich

Mühlezelgstrasse 15
8047 Zürich
Tel: 044 404 13 80
Fax: 044 404 13 81
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Verein Glarner Rollstuhltaxi

Egglistrasse 5
8762 Sool (GL)
Tel: 079 212 54 18
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Verein TIXI Aargau

Almüsenacherstrasse 4
5506 Mägenwil
Tel.: 056 406 13 63
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Vereinigung Wunschambulanz

Leutschenbachstrasse 95
8050 Zürich
Tel.: 079 342 41 63
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VRRL Verein Rollstuhl-Fahrdienst Region Lenzburg

VRRL Verein Rollstuhl-Fahrdienst
5600 Lenzburg
Tel.: 062 891 40 25
Mob: 079 340 19 15
E-Mail

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme

 

 

 

 

SEKRETARIAT

handi-cab suisse
c/o IVB
Schlossgasse 11
CH - 4102 Binningen
info@handi-cab.ch
Tel +41 61 426 98 00

 

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c/o IVB
Schlossgasse 11
CH - 4102 Binningen
ausbildung@handi-cab.ch
Fax +41 61 426 98 05

 

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